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BGBl. Nr. 277/1932

kundgemacht 01.09.1932
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 26. August 1932 über den Beitritt der Schweiz zum Protokoll, betreffend das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und von bakteriologischen Mitteln im Krieg.
Kundmachung BGBl. Nr. 277/1932×

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