BGBl. Nr. 261/1933
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit den Bundesministern für Handel und Verkehr und für Unterricht vom 26. Juni 1933, betreffend Ausnahmen von der Arbeitsruhe an Feiertagen (Ruhe- und Festtagen).
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.