BGBl. Nr. 379/1933
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt vom 16. August 1933 über die Vollziehung der den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft regelnden Bestimmungen des Gesetzes vom 25. Mai 1868, R. G. Bl. Nr. 49.
Änderungen durch diese Kundmachung
Übertritt von einer Kirche oder Religionsgesellschaft zur anderen
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§ 4geändert
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