BGBl. Nr. 396/1933
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 31. August 1933 über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Litauens zum Protokoll, betreffend das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und von bakteriologischen Mitteln im Krieg.
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