BGBl. Nr. 74/1933
Verordnung der Bundesregierung vom 23. März 1933 über Erleichterungen beim Dienste der auf Schilling Gold lautenden Pfandbriefe und fundierten Bankschuldverschreibungen sowie bestimmter auf Schilling Gold lautender Forderungen (Goldschuldenerleichterungsverordnung).
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