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BGBl. II Nr. 58/1934

kundgemacht 16.06.1934
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 11. Juni 1934, betreffend den Abschluß eines Übereinkommens mit Griechenland über die meistbegünstigte Behandlung der beiderseitigen Schiffahrt.
Kundmachung BGBl. II Nr. 58/1934× zu Übereinkommens mit Griechenland über die meistbegünstigte Behandlung der beiderseitigen Schiffahrt

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommens mit Griechenland über die meistbegünstigte Behandlung der beiderseitigen Schiffahrt neu