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Schutz der Unterseekabel
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Schutz der Unterseekabel
BGBl
Schutz der Unterseekabel
Judikatur
Schutz der Unterseekabel
Schutz der Unterseekabel
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bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 90/1934
kundgemacht 27.06.1934
RIS↗
Verordnung der Bundesregierung vom 8. Juni 1934, womit die Staaten bezeichnet werden, die als dem Übereinkommen vom 14. März 1884 zum Schutze der Unterseekabel beigetreten anzusehen sind.
Kundmachung
BGBl. II Nr. 90/1934
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Schutz der Unterseekabel
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