BGBl. Nr. 203/1935
Verordnung der Bundesregierung über die Anwendung der Monopolsvorschriften auf Fälle der Verarbeitung von Schieß- und Sprengmitteln und über die beschränkte Anwendung des Schieß- und Sprengmittelgesetzes auf Schieß- und Sprengmittel, die zu arzneilichen Zwecken bestimmt sind.