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BGBl. Nr. 203/1935

kundgemacht 04.06.1935
Verordnung der Bundesregierung über die Anwendung der Monopolsvorschriften auf Fälle der Verarbeitung von Schieß- und Sprengmitteln und über die beschränkte Anwendung des Schieß- und Sprengmittelgesetzes auf Schieß- und Sprengmittel, die zu arzneilichen Zwecken bestimmt sind.
Kundmachung BGBl. Nr. 203/1935× zu Schieß- und Sprengmittel - Anwendung der Monopolvorschriften