BGBl. Nr. 336/1935
Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend den Beitritt der Türkei zu den Internationalen Übereinkommen vom 18. Mai 1904 und vom 4. Mai 1910 zur Bekämpfung des Mädchenhandels.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.
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