BGBl. Nr. 363/1935
Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend den Geltungsbereich der internationalen Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen sowie zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über Hilfeleistung und Bergung in Seenot.
Änderungen durch diese Kundmachung
Schiffahrt - Hilfeleistung und Bergung in Seenot sowie Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen
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Art. 1neu
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