BGBl. Nr. 368/1935
Übereinkommen zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Königreich Ungarn, betreffend die geistige Zusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10.
Beide Staaten fördern ganz besonders die Veranstaltung österreichischer Kunstausstellungen in Ungarn, beziehungsweise ungarischer Kunstausstellungen in Österreich.