BGBl. Nr. 380/1935
Entwurf eines Übereinkommens über die Gewichtsbezeichnung an schweren auf Schiffen beförderten Frachtstücken
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen (Nr. 27) über die Gewichtsbezeichnung an auf Schiffen beförderten Frachtstücken
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§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
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