BGBl. Nr. 523/1935
Verordnung des Bundesministers für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, womit die Durchführungsverordnung zum Arbeitshausgesetz, B. G. Bl. Nr. 232/1933, abgeändert wird.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.