durch Veranstaltung österreichischer Kunstausstellungen in Frankreich, beziehungsweise französischer Kunstausstellungen in Österreich;
BGBl. Nr. 275/1936
Übereinkommen zwischen dem Bundesstaat Österreich und der Französischen Republik über die kulturellen und künstlerischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen zwischen Österreich und Frankreich über die kulturellen und künstlerischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 11neu
Artikel römisch elf. Die beiden Regierungen werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten den Austausch von Werken der Kunst fördern, so insbesondere:
- Litera a
- Litera bdurch gegenseitige Veranstaltung von Konzerten, Darbietungen einzelner Künstler und Aufführung hiezu geeigneter Bühnenwerke;
- Litera cdurch entsprechende Einflußnahme auf die Übertragung geeigneter Programmpunkte durch die beiderseitigen Radiostationen;
- Litera ddurch die möglichste Erleichterung im Austausch staatlicher Filmaufnahmen.