BGBl. Nr. 324/1936
Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz, betreffend die Übertragung des inländischen Lebensversicherungsbestandes der „Wechselseitigen Brandschaden“ und „Janus“ allgemeine Versicherungsanstalt auf Gegenseitigkeit in Wien an die Österreichische Versicherungs-A. G. in Wien.
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