BGBl. Nr. 69/1936
Verordnung der Bundesregierung über die vorläufige Inkraftsetzung der materiellen Bestimmungen des Notenwechsels mit Litauen vom 11. Februar 1936, betreffend die Einfuhr von toten Gänsen aus Litauen.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.