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BGBl. Nr. 109/1937

kundgemacht 19.04.1937
Übereinkommen zwischen Österreich und dem Deutschen Reich über die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis.
Kundmachung BGBl. Nr. 109/1937× zu Gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis (Deutschland)

Änderungen durch diese Kundmachung

Gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis (Deutschland) neu