BGBl. Nr. 62/1937
Verordnung der Bundesregierung, betreffend die vorläufige Inkraftsetzung der materiellen Bestimmungen des Übereinkommens mit der Schweiz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen einschließlich der der allgemeinen Benützung zugänglichen Betriebe zur gemeinsamen Personenbeförderung.
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