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BGBl. Nr. 99/1937

kundgemacht 03.04.1937
Kundmachung des Bundesministers für Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, betreffend die Wappen, Fahnen und andere staatliche Hoheitszeichen sowie die amtlichen Prüfungs- und Gewährzeichen für Edelmetallwaren des Königreiches Jugoslawien.
Kundmachung BGBl. Nr. 99/1937×

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