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BGBl. Nr. 106/1946

kundgemacht 30.07.1946 RIS↗
106. Bundesgesetz: Nichtigerklärung von Rechtsgeschäften und sonstigen Rechtshandlungen, die während der deutschen Besetzung Österreichs erfolgt sind.
Bundesgesetz vom 15. Mai 1946 über die Nichtigerklärung von Rechtsgeschäften und sonstigen Rechtshandlungen, die während der deutschen Besetzung Österreichs erfolgt sind.
Kundmachung BGBl. Nr. 106/1946× zu Nichtigerklärung von Rechtsgeschäften und sonstigen Rechtshandlungen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Nichtigerklärung von Rechtsgeschäften und sonstigen Rechtshandlungen neu § 0↗RIS↗