BGBl. Nr. 13/1946
13. Gesetz: Aufhebung von Kriegsmaßnahmen auf dem Gebiete des Handels- und Steuerrechtes.
Gesetz vom 23. November 1945 über die Aufhebung von Kriegsmaßnahmen auf dem Gebiete des Handels- und Steuerrechtes.
Änderungen durch diese Kundmachung
Vereinfachung der Bekanntmachung über Wertpapiere
1
§ 8aufgehoben
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