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BGBl. Nr. 13/1946

kundgemacht 19.01.1946
13. Gesetz: Aufhebung von Kriegsmaßnahmen auf dem Gebiete des Handels- und Steuerrechtes.
Gesetz vom 23. November 1945 über die Aufhebung von Kriegsmaßnahmen auf dem Gebiete des Handels- und Steuerrechtes.
Kundmachung BGBl. Nr. 13/1946× zu Vereinfachung der Bekanntmachung über Wertpapiere×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vereinfachung der Bekanntmachung über Wertpapiere 1
§ 8aufgehoben

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