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BGBl. Nr. 14/1946

kundgemacht 19.01.1946
14. Gesetz: Einstellung von Strafverfahren für Kämpfer gegen den Faschismus.
Bundesgesetz vom 21. Dezember 1945, betreffend die Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus.
Kundmachung BGBl. Nr. 14/1946× zu Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus

Änderungen durch diese Kundmachung

Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus neu