BGBl. Nr. 111/1947
111. Verordnung: Entrichtung der Postgebühren für Sendungen der Behörden und Ämter im Wege der monatlichen Gebührenstundung.
Verordnung der Bundesregierung vom 4. Juni 1947, betreffend die Entrichtung der Postgebühren für Sendungen der Behörden und Ämter im Wege der monatlichen Gebührenstundung.
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