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BGBl. Nr. 117/1947

kundgemacht 30.06.1947
117. Bundesgesetz: Wirksamkeit von Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte.
Bundesgesetz vom 21. Mai 1947 über die Wirksamkeit von Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte.
Kundmachung BGBl. Nr. 117/1947× zu Wirksamkeit von Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte

Änderungen durch diese Kundmachung

Wirksamkeit von Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte neu