BGBl. Nr. 136/1947
136. Verordnung: Verwendung der Haut von Rinderköpfen und Unterfüßen von Rindern zur Wurstverarbeitung.
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 3. Juni 1947, betreffend die Verwendung der Haut von Rinderköpfen und Unterfüßen von Rindern zur Wurstverarbeitung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Verwendung der Haut von Rinderköpfen und Unterfüßen von Rindern zur Wurstverarbeitung
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Art. 1neu
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