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BGBl. Nr. 136/1947

kundgemacht 30.07.1947
136. Verordnung: Verwendung der Haut von Rinderköpfen und Unterfüßen von Rindern zur Wurstverarbeitung.
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 3. Juni 1947, betreffend die Verwendung der Haut von Rinderköpfen und Unterfüßen von Rindern zur Wurstverarbeitung.
Kundmachung BGBl. Nr. 136/1947× zu Verwendung der Haut von Rinderköpfen und Unterfüßen von Rindern zur Wurstverarbeitung

Änderungen durch diese Kundmachung

Verwendung der Haut von Rinderköpfen und Unterfüßen von Rindern zur Wurstverarbeitung neu