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BGBl. Nr. 151/1947

kundgemacht 21.08.1947
151. Bundesgesetz: Wiederherstellung des österreichischen Rechtes auf dem Gebiete des Gesundheitswesens.
Bundesgesetz vom 18. Juni 1947, über die Wiederherstellung des österreichischen Rechtes auf dem Gebiete des Gesundheitswesens.
Kundmachung BGBl. Nr. 151/1947× zu Wiederherstellung des österreichischen Rechtes auf dem Gebiete des Gesundheitswesens

Änderungen durch diese Kundmachung

Wiederherstellung des österreichischen Rechtes auf dem Gebiete des Gesundheitswesens neu