BGBl. Nr. 264/1947
264. Verordnung: Entschädigung der Beisitzer der Rückstellungs- und Rückgabekommissionen.
Verordnung der Bundesministerien für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung und für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen vom 30. Oktober 1947 über die Entschädigung der Beisitzer der Rückstellungs- und Rückgabekommissionen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Entschädigung der Beisitzer der Rückstellungs- und Rückgabekommissionen
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Art. 1neu
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