BGBl. Nr. 91/1947
91. Verordnung: Bemessung von Ruhe- und Versorgungsgenüssen durch das Zentralbesoldungsamt.
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt vom 13. März 1947 über die Bemessung von Ruhe- und Versorgungsgenüssen durch das Zentralbesoldungsamt.
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