BGBl. Nr. 113/1948
113. Verordnung: Vordienstzeitenverordnung für Vertragsbedienstete.
Verordnung der Bundesregierung vom 2. Juni 1948 über die Anrechnung von Vordienstzeiten von Vertragsbediensteten für die Vorrückung in höhere Bezüge (Vordienstzeitenverordnung für Vertragsbedienstete).
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