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BGBl. Nr. 117/1948

kundgemacht 30.06.1948
117. Übereinkunft zwischen Österreich und der Schweiz, betreffend den österreichischen Zolldienst in den Bahnhöfen St. Margrethen und Buchs, sowie den Durchgangsverkehr der Zollorgane über kurze ausländische Verbindungsstrecken.
Übereinkunft zwischen Österreich und der Schweiz, betreffend den österreichischen Zolldienst in den Bahnhöfen St. Margrethen und Buchs, sowie den Durchgangsverkehr der Zollorgane über kurze ausländische Verbindungsstrecken.
Kundmachung BGBl. Nr. 117/1948× zu Zolldienst in den Bahnhöfen St. Margrethen und Buchs (Schweiz)

Änderungen durch diese Kundmachung

Zolldienst in den Bahnhöfen St. Margrethen und Buchs (Schweiz) neu