BGBl. Nr. 183/1948
183. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der beruflichen Vertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiete.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Juli 1948, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der beruflichen Vertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiete.
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
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Art. 1neu
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