BGBl. Nr. 190/1948
190. Abkommen von Neuchâtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte.
Abkommen von Neuchâtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte (vom 8. Februar 1947).
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen von Neuchâtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten Eigentumsrechte
neu
Art. 1neu
lädt …
Art. 2neu
lädt …
Art. 3neu
lädt …
Art. 4neu
lädt …
Art. 5neu
lädt …
Art. 6neu
lädt …
Art. 7neu
lädt …
Art. 8neu
lädt …
Art. 9neu
lädt …
Art. 10neu
lädt …
Art. 11neu
lädt …
Anl. 1neu
lädt …
Anl. 2neu
lädt …