BGBl. Nr. 69/1948
69. Verordnung: Errichtung einer 5. Notarstelle in der Stadt Salzburg.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 10. März 1948 über die Errichtung einer 5. Notarstelle in der Stadt Salzburg.
Änderungen durch diese Kundmachung
Errichtung einer 5. Notarstelle in der Stadt Salzburg
neu
Art. 1neu
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