BGBl. Nr. 105/1949
105. Abkommen über den Internationalen Währungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.
Artikel des Abkommens des Internationalen Währungsfonds
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds
neu
Art. 2neu
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