BGBl. Nr. 164/1949
164. Bundesgesetz: Fünftes Rückstellungsgesetz.
Bundesgesetz vom 22. Juni 1949 über die Rückstellung entzogenen Vermögens juristischer Personen des Wirtschaftslebens, die ihre Rechtspersönlichkeit unter nationalsozialistischem Zwang verloren haben (Fünftes Rückstellungsgesetz).
Änderungen durch diese Kundmachung
Fünftes Rückstellungsgesetz
neu
§ 2neu
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