BGBl. Nr. 164/1949
164. Bundesgesetz: Fünftes Rückstellungsgesetz.
Bundesgesetz vom 22. Juni 1949 über die Rückstellung entzogenen Vermögens juristischer Personen des Wirtschaftslebens, die ihre Rechtspersönlichkeit unter nationalsozialistischem Zwang verloren haben (Fünftes Rückstellungsgesetz).