BGBl. Nr. 218/1949
218. Verordnung: Nebengebühren der im Bereich der Post- und Telegraphenverwaltung beschäftigten Vertragsbediensteten, die für einen örtlichen Verwaltungsbereich aufgenommen sind.
Verordnung der Bundesregierung vom 23. August 1949 über Nebengebühren der im Bereich der Post- und Telegraphenverwaltung beschäftigten Vertragsbediensteten, die für einen örtlichen Verwaltungsbereich aufgenommen sind.
Änderungen durch diese Kundmachung
SprengelbedienstetenV
neu
§ 1neu
lädt …
§ 2neu
lädt …
§ 3neu
lädt …