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BGBl. Nr. 218/1949

kundgemacht 29.09.1949
218. Verordnung: Nebengebühren der im Bereich der Post- und Telegraphenverwaltung beschäftigten Vertragsbediensteten, die für einen örtlichen Verwaltungsbereich aufgenommen sind.
Verordnung der Bundesregierung vom 23. August 1949 über Nebengebühren der im Bereich der Post- und Telegraphenverwaltung beschäftigten Vertragsbediensteten, die für einen örtlichen Verwaltungsbereich aufgenommen sind.
Kundmachung BGBl. Nr. 218/1949× zu SprengelbedienstetenV