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BGBl. Nr. 226/1949

kundgemacht 15.10.1949 RIS↗
226. Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über den erleichterten Eisenbahndurchgangsverkehr für Personen, Reisegepäck und Güter zwischen österreichischen Bahnhöfen nördlich der Staatsgrenze bei der Station Brenner (Brennero) und österreichischen Bahnhöfen östlich der Staatsgrenze bei der Station Innichen (San Candido) über Italien.
Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über den erleichterten Eisenbahndurchgangsverkehr für Personen, Reisegepäck und Güter zwischen österreichischen Bahnhöfen nördlich der Staatsgrenze bei der Station Brenner (Brennero) und österreichischen Bahnhöfen östlich der Staatsgrenze bei der Station Innichen (San Candido) über Italien.
Kundmachung BGBl. Nr. 226/1949× zu Eisenbahndurchgangsverkehr für Personen, Reisegepäck und Güter (Italien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Eisenbahndurchgangsverkehr für Personen, Reisegepäck und Güter (Italien) neu § 0↗RIS↗
Art. 8neu
in Kraft ab 15.11.1948 · idF BGBl. Nr. 226/1949 Art. 8↗RIS↗

Artikel römisch acht.

  1. Absatz eins,Von dem vorliegenden Übereinkommen ist der Transport von Angehörigen der bewaffneten Macht in geschlossenen militärischen Einheiten und Uniform ausgeschlossen. Gestattet ist lediglich der fallweise Transport von einzelnen Militärpersonen, sofern diese nur mit den zu ihrem persönlichen Gebrauch bestimmten, normalen Waffen ausgerüstet sind.
  2. Absatz 2,Die Angehörigen der österreichischen Polizei, Gendarmerie und Zollwache sind in Uniform und mit den zu ihrem persönlichen Gebrauch bestimmten, normalen Waffen zum Eisenbahnverkehr zugelassen, wenn ihre Anzahl nicht mehr als 15 pro Zug beträgt.
  3. Absatz 3,Die österreichische Regierung macht die Zusage, daß Waffen, Munition und Sprengmittel per Bahn nicht befördert werden. Ausgenommen hievon ist, von dem Fall der oben erwähnten Exekutivorgane abgesehen, lediglich der Transport von persönlichen Jagdwaffen und der dazugehörigen Munition.