BGBl. Nr. 278/1949
278. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 17. November 1949 über die Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz.