BGBl. Nr. 278/1949
278. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 17. November 1949 über die Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz.
Änderungen durch diese Kundmachung
Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz
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Art. 1neu
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