Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 278/1949

kundgemacht 31.12.1949
278. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 17. November 1949 über die Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz.
Kundmachung BGBl. Nr. 278/1949× zu Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz

Änderungen durch diese Kundmachung

Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz neu