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BGBl. Nr. 282/1949

kundgemacht 31.12.1949
282. Verordnung: Abänderung des Tarifs für die Entlohnung der Notare als Beauftragte des Gerichtes.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 28. November 1949, betreffend die Abänderung des Tarifs für die Entlohnung der Notare als Beauftragte des Gerichtes.
Kundmachung BGBl. Nr. 282/1949×

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