BGBl. Nr. 52/1949
52. Verordnung: Anweisung und Flüssigmachung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse der Bundesbediensteten sowie ihrer Hinterbliebenen durch das Zentralbesoldungsamt.
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 25. Jänner 1949 über die Anweisung und Flüssigmachung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse der Bundesbediensteten sowie ihrer Hinterbliebenen durch das Zentralbesoldungsamt.
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