BGBl. Nr. 96/1949
96. Abkommen der Internationalen Gesundheitskonferenz vom 22. Juli 1946.
1. Schlußakt der Internationalen Gesundheitskonferenz; 2. Satzung der Weltgesundheitsorganisation; 3. Abkommen, abgeschlossen von den auf der Internationalen Gesundheitskonferenz vertretenen Regierungen, die in der Stadt New York vom 19. Juni bis 22. Juli 1946 abgehalten wurde; 4. Protokoll, betreffend das Office International d’Hygiène Publique
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 53neu
Artikel 53
Das Personal des Regionalbüros ist gemäß der Bestimmungen einer zwischen dem Generaldirektor und dem Regionaldirektor abzuschließenden Übereinkunft zu ernennen.