BGBl. Nr. 107/1950
107. Kundmachung: Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten der Personalvertretungen der mit behördlichen Aufgaben betrauten Angestellten des Bundes, der Länder und der Gemeinden.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 28. April 1950, betreffend die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten der Personalvertretungen der mit behördlichen Aufgaben betrauten Angestellten des Bundes, der Länder und der Gemeinden.
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
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Art. 1neu
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