BGBl. Nr. 10/1950
10. Protokoll zur Abänderung des in Genf am 14. Dezember 1928 unterzeichneten Abkommens über Wirtschaftsstatistik.
Protokoll zur Abänderung des in Genf am 14. Dezember 1928 unterzeichneten Internationalen Abkommens über Wirtschaftsstatistik.
Änderungen durch diese Kundmachung
Internationales Abkommen über Wirtschaftsstatistik
9
Art. 8geändert
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