BGBl. Nr. 111/1950
111. Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der dänischen Regierung.
Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der dänischen Regierung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel römisch sieben
Dieses Abkommen und alle damit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen werden bei der durch das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt errichteten Internationalen Zivilluftfahrtorganisation registriert werden.