BGBl. Nr. 204/1950
204. Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen.
Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
Änderungen durch diese Kundmachung
Internationales Abkommen zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
5
Art. 4neu
lädt …
Art. 6neu
lädt …
Art. 7neu
lädt …
Art. 9neu
lädt …
Art. 10neu
lädt …
Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels (Prot.)
neu
Art. 1neu
lädt …
Art. 2neu
lädt …
Art. 3neu
lädt …
Art. 4neu
lädt …
Art. 5neu
lädt …
Art. 6neu
lädt …
Art. 7neu
lädt …
Anl. 1neu
lädt …
Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
41
Art. 9geändert
lädt …
Art. 10geändert
lädt …
Art. 12geändert
lädt …
Art. 13geändert
lädt …
Art. 14aufgehoben
lädt …